Seite 3 — 11 4. Die Gesuchgegner werden unter solidarischer Haftung verpflichtet, den Rechtsvertreter der Gesuchsteller ausseramtlich mit CHF 2’000.00 zu entschädigen (7.6% Mehrwertsteuer enthalten). 5. Die kreisamtlichen Kosten im Betrag von CHF 1'400.00 werden den Gesuchgegnern unter solidarischer Haftung auferlegt. 6. (Rechtmittelbelehrung). 7. (Mitteilung).“