F. Mit Verfügung vom 23. Februar 2009 erliess der Kreispräsident Fünf Dörfer einen Amtsbefehl und erkannte: „1. A. und B. werden angewiesen, die entfernten Univerbundsteine auf der Parzelle 004, Grundbuch K., bis zum 31. März 2009 fachmännisch wieder einzubauen. 2. A. und B. werden angewiesen, die auf den Parzellen 001, 002 und 004, Grundbuch K., angebrachten Markierungen bis zum 31. März 2009 zu entfernen. 3. Sollten die unter Punkt 1 und 2 aufgeführten Arbeiten nicht bis zum festgelegten Termin ausgeführt sein, werden die Arbeiten an eine Fachfirma vergeben.