ein, mit folgenden Rechtsbegehren: „1. Den Gesuchsgegnern sei zu befehlen, die auf Parzelle 004, Grundbuch K., entfernte Pflästerung innert 10 Tagen fachmännisch wieder einzubauen. 2. Den Gesuchsgegnern sei zu befehlen, die auf den Parzellen 001, 002 und 004, Grundbuch K., angebrachten Markierungen innert 10 Tagen zu beseitigen. 3. Die Gesuchsgegner seien zu verpflichten, die auf Grundstück 002, Grundbuch K., deponierten Äste der beschädigten Eiche und des Holunderstrauches innert 10 Tagen zu entfernen. 4. Den Gesuchsgegnern sei bezüglich die Befehle gemäss Ziff.