C. Anfangs September 2008 stellten C., E. und D. fest, dass auf ihren Grundstücken diverse Markierungen angebracht worden waren und teilweise die bestehende Pflästerung entfernt worden war. In der Folge reichten C., E. und D. am 9. September 2008 beim Kreisamt Fünf Dörfer ein Gesuch um Erlass eines Amtsbefehls sowie der Abnahme einer Friedensbürgschaft ein, mit folgenden Rechtsbegehren: „1. Den Gesuchsgegnern sei zu befehlen, die auf Parzelle 004, Grundbuch K., entfernte Pflästerung innert 10 Tagen fachmännisch wieder einzubauen.