B. Mit Schreiben vom 13. August 2008 verlangten A. und B. von den Eigentümern der bereits erwähnten Parzellen Nr. 001 (C.), 002 (D.) und 004 (E.), die Entfernung der Verbundsteine gemäss dem behaupteten Grenzverlauf und den rot markierten Flächen auf dem Mutationsplan 1:250 (gesuchstellerische act. 5). Die Eheleute verlangten ebenfalls, dass die drei in den grün schraffierten Flächen neugesetzten Kirschlorbeersträucher zu entfernen seien und drohten für den Fall, dass ihren Forderungen nicht Folge geleistet werde, entsprechende Handlungen an.