3. Die Kosten des Rekursverfahrens von Fr. 1'200.00 (einschliesslich Schreibgebühr) gehen zu Lasten der X. AG und werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss der Rekurrenten verrechnet. Aussergerichtlich hat die X. AG die Rekursgegner mit Fr. 800.00 zu entschädigen.