Seite 3 — 5 Pflicht über die Weihnachts- und Neujahrstage auch ausserhalb der üblichen Bürozeiten nachzukommen,  dass es sich somit nicht rechtfertigt, die vom Kreispräsidenten gesetzte Frist zu erstrecken,  dass indessen zu berücksichtigen ist, dass diese Frist in der Zwischenzeit verstrichen ist und offenbar die fraglichen Unterlagen noch nicht vollständig herausgegeben wurden,  dass somit von Amtes wegen eine neue, kurze Frist zur Aktenedition anzusetzen ist,