 dass die Bestellung eines neuen Verwalters für die X. AG nicht überraschend kam, da sie – wie sie selbst ausführt – bereits am 18. Oktober 2008 die Wahl eines neuen Verwalters vorgeschlagen hat,  dass es sich bei den herauszugebenden Akten und Gegenständen ohne Ausnahme um Unterlagen etc. der Stockwerkeigentümergemeinschaft handelt, welche der Verwalter „griffbereit“ haben muss und deren Herausgabe bei einer vorausgesetzten ordnungsgemässen Aufbewahrung nicht viel Zeit beanspruchen kann,  dass dies auch für aktuelle Auszüge der Bankkonti zutrifft, da diese bei der Bank innert kurzer Frist beschafft werden können,