 dass der Kreispräsident Oberengadin nach durchgeführtem Vernehmlassungsverfahren dem Gesuch am 17. Dezember 2008 entsprach, das Treuhandbüro F., Samedan, ab sofort als neuen Verwalter der Stockwerkeigentümergemeinschaft Y. ernannte und die X. AG verpflichtete, bis am 05. Januar 2009, 11.00 Uhr, dem neuen Verwalter verschiedene Unterlagen und Gegenstände (grundsätzlich alle die Stockwerkeigentümergemeinschaft Y. betreffenden Akten und Gegenstände) herauszugeben,