2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'500.00 gehen zu 1/10 unter solidarischer Haftbarkeit zu Lasten von X., Y. und Z. und zu 9/10 unter solidarischer Haftbarkeit zu Lasten von A.A. und B.A., welche den Beschwerdegegnern eine reduzierte ausseramtliche Entschädigung von Fr. 800.00 inkl. MwSt. zu bezahlen haben.