Seite 14 — 15 Demnach wird verfügt: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und es wird der letzte Satz von Ziff. 2 des Dispositivs der Verfügung des Kreispräsidenten Fünf Dörfer vom 23. Januar 2009 aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.