Für den Fall, dass Z. die Verbundsteine nicht innert 10 Tagen entfernen würde, wurde ihm im Brief vom 28. Juli 2008 angedroht, dass die Steine auf seine Kosten entfernt würden; im Schreiben vom 13. August 2008 drohte Rechtsanwalt Lecki "entsprechendes Handeln" seiner Klienten an für den Fall, dass Verbundsteine und Kirschlorbeersträucher nicht entfernt würden. Wären damit rechtliche Schritte gemeint gewesen, wie in der Beschwerde