Auf diesem Plan ist der Belagsrand, wie er vom Kantonsgericht mit der massgeblichen Bruchkante angegeben wird, blau markiert. Dieser Plan entspricht dem Situationsplan mit dem Titel "Absteckung U.- weg" welcher im Befehlsverfahren betreffend Wiederherstellung mit Datum vom 8. Oktober/ 17. November 2004 erstellt worden war (Gesuchsbeilage 7 = act. 1.6 der kreisamtlichen Akten). Der Kreispräsident ist in seinem Entscheid zu Recht von dieser richterlich rechtskräftig festgelegten Dienstbarkeitsfläche ausgegangen.