Seite 9 — 15 der Vor- bzw. Park- oder Abstellplatz auf dem belasteten Grundstück. Ersichtlich ist der genaue Verlauf der Dienstbarkeitsfläche auf der Kopie des Situationsplans 1:200 des Grundbuchgeometers vom 19. August 1997 (Gesuchsbeilage 9 = act. 1.8 des Kreisamtes), welche dem damaligen Verfahren als act. II./8 des Bezirksgerichts Unterlandquart zugrunde gelegt wurde. Auf diesem Plan ist der Belagsrand, wie er vom Kantonsgericht mit der massgeblichen Bruchkante angegeben wird, blau markiert.