6. Am 23. Januar 2009 erliess der Kreispräsident Fünf Dörfer folgenden Amtsbefehl: 1. Die Verfügung/provisorischer Amtsbefehl vom 21. August 2008 wird durch diese Verfügung ersetzt. 2. A. und B.A. wird es verboten, auf den rechtskräftig festgestellten Servitutsflächen (Fuss- und Fahrwegrecht) auf Parzelle 4, Grundbuch V., zu Gunsten der Grundstücke 1, 2 und 3, Grundbuch V., gemäss dem Kantonsgerichtsurteil vom 14. Juni 1999, irgendwelche bauliche Veränderungen vorzunehmen.