4. Der Kreispräsident Fünf Dörfer verfügte am 21. August 2008 was folgt: 1. Die Verfügung/provisorischer Amtsbefehl vom 20. August 2008 wird durch diese Verfügung/provisorischer Amtsbefehl ersetzt. Das Gesuch vom 14. August 2008 und dasjenige vom 21. August 2008 werden vereint. 2. Die beiden Gesuche um Erlass eines provisorischen Amtsbefehls ohne Anhörung der Gesuchsgegner werden gutgeheissen. Dies wegen der von den Gesuchsgegnern angedrohten Massnahmen nach der angesetzten Frist bis zum 25. August 2008. 3. A. und B.A.