B.1. Am 14. August 2008 reichten X., Y. und Z. beim Kreisamt Fünf Dörfer gegen A.A. und B.A. ein Amtsbefehlsgesuch ein mit folgenden Rechtsbegehren: 1. Den Gesuchsgegnern sei zu verbieten, auf der rechtskräftig festgestellten Servitutsfläche (Fuss- und Fahrwegrecht) auf Parzelle 4, Grundbuch V., zu Gunsten der Grundstücke 1, 2 und 3, Grundbuch V., irgendwelche baulichen Änderungen vorzunehmen. Insbesondere sei den Gesuchsgegnern zu verbieten, auf der Servitutsfläche Steine zu deponieren und überhaupt jegliche Änderung vorzunehmen, welche das Befahren erschweren.