2. Von der Verpflichtung von X., für die effektive Dauer der Trennung monatliche Unterhaltsbeiträge an Y. zu bezahlen, wird infolge derzeitiger fehlender Leistungsfähigkeit abgesehen. 3.a) Die Kosten des Verfahrens vor dem Bezirksgerichtspräsidenten Imboden von Fr. 1'400.-- gehen zu 1/4 /Fr. 350.--) zu Lasten von X. und zu 3/4 (Fr. 1’050.--) zu Lasten von Y., welche zudem X. für das vorinstanzliche Verfahren ausseramtlich mit Fr. 918.35 einschliesslich Mehrwertsteuer zu entschädigen hat.