Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen sind bei der Ermittlung des Grundbedarfs von X. in Anwendung der vorstehend beschriebenen Praxis lediglich die Auslagen für die öffentlichen Verkehrsmittel, somit für ein Generalabonnement, von Fr. 258.-- zu berücksichtigen. Die Wohnkosten sind entsprechend den effektiven Auslagen mit Fr. 700.-- (inkl. Nebenkosten von Fr. 100.--) zu veranschlagen.