Hierfür sei er auf ein Auto angewiesen, zumal sein Tätigkeitsgebiet die gesamte Deutschschweiz umfasse. Das Schicksal seiner Arbeitsstelle hänge davon ab, dass er mit einem Privatfahrzeug auf eigene Kosten wöchentlich mehrere hundert Kilometer zurücklege. Er wohne in G. und arbeite in F., womit ein einfacher Arbeitsweg bereits 150 km betrage. Er verbinde nach Möglichkeit Arbeitsweg und Arbeit, sein Hauptarbeitsort bilde jedoch die gesamte Deutschschweiz. Deshalb seien ihm monatliche Fahrspesen von Fr. 2'160.-- anzurechnen.