Dies umso mehr, als er in seiner jetzigen Funktion als angestellter Autoankäufer nicht mehr den gesamten Gewinn aus einem Geschäft für sich beanspruchen kann, sondern von seinem Arbeitgeber lediglich eine Kommissionszahlung pro eingekauftem Auto zusätzlich zu seinem Fixlohn erhält (vgl. act. III/5). Aufgrund dieses variablen Lohnanteils dürfte das monatliche Einkommen jeweils unterschiedlich ausfallen. In den Monaten Oktober und November 2009 betrug die Kommission für die eingekauften Fahrzeuge jeweils Fr. 1'400.--, was unter Berücksichtigung des Fixlohns von Fr. 1'500.-- einen monatlichen Bruttolohn von Fr. 2'900.-- respektive einen Nettolohn von Fr. 2'548.50 ergab.