Seite 4 — 13 einem Fixlohn in Höhe von netto Fr. 1'318.20 sowie einem Umsatzlohn zusammensetzt. Den durchschnittlichen Umsatzlohn ermittelte er aus einer sich bei den Akten befindlichen Zusammenstellung des erzielten Gewinns der Monate Januar bis September 2009 (act. III./9.). Unter Berücksichtigung von vier Wochen Ferien sowie den monatlichen Sozialabzügen kam die Vorinstanz auf den Betrag von Fr. 2'536.80, was zusammen mit dem Fixlohn ein anrechenbares Nettoeinkommen von Fr. 3'855.-- pro Monat ergab.