Seite 2 — 13 - einer Schreibgebühr von Fr. 402.00 - Barauslagen von Fr. 58.00 total somit Fr. 1'400.00 gehen je zur Hälfte zulasten der Parteien und sind mittels beiliegenden Einzahlungsscheines innerhalb von 30 Tagen dem Bezirksgericht Imboden zu überweisen. Die auf Y. anfallenden Gerichtskosten werden dem Kanton Graubünden in Rechnung gestellt, zu dessen Lasten die unentgeltliche Rechtspflege für Y. gewährt wurde.