Seite 8 — 9 III. Demnach wird erkannt 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, die Ziffer 1 des Dispositives der angefochtenen Verfügung aufgehoben und die Ziffer 1 des Amtsverbotsgesuchs abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'200.-- (einschliesslich Schreibgebühr) gehen zulasten des Beschwerdegegners, welcher die Beschwerdeführerin aussergerichtlich für das Beschwerdeverfahren mit Fr. 1'200.-- zu entschädigen hat.