Diese Darstellung wird durch die neu eingelegten Fotografien, welche den Strassenbau im Zeitpunkt nach der Kofferung zeigt, belegt. Zu sehen ist entlang der Mauer ein Bodenstreifen mit altem Grünbewuchs, aus welchem sich deutlich ergibt, dass die Geländehöhe am strassenseitigen Mauerfuss nicht verändert wurde. Dies wurde offensichtlich auch später für die Einbringung des Belags nicht nötig. Ebenso wenig ist der teilweise im unteren Bereich der Mauer abgefallene Verputz ein Beweis für die behauptete Abgrabung. Dies muss nämlich angesichts des dort sichtbaren Bewuchses mit Moos bzw. Flechten (act. 01/4) schon längere Zeit