4. Mit Verfügung vom 29. Oktober 2009, mitgeteilt am 30. Oktober 2009, lud der Kreispräsident von Maienfeld die Parteien zum Augenschein und zur Hauptverhandlung auf den 19. November 2009 vor Ort vor. Anlässlich dieser Verhandlung machte der Gesuchsteller unter anderem auf eine einseitige Untergrabung entlang der Grundstückmauer von ca. 40 bis 50 cm aufmerksam und machte geltend, diese sei zwischenzeitlich durch eine kleine Aufschüttung verdeckt worden.