292 StGB zu befehlen, die herausgerissenen Marksteine zwischen den Parzellen 1517 und _ sowie _ zu ersetzten. 3. Unter gerichtlicher und aussergerichtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gesuchsgegner.“ 3. Die X. AG beantragte am 10. September 2009, auf das Amtsbefehlsgesuch sei nicht einzutreten, eventualiter sei es abzuweisen.