In der zivilrechtlichen Beschwerde der X . A G , Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. Marianne Sonder, Hartbertstrasse 11, 7002 Chur, gegen die Verfügung des Kreispräsidenten Maienfeld vom 18. November 2009, mitgeteilt am 20. November 2009, in Sachen des Y., Gesuchsteller und Beschwerdegegner, betreffend Amtsbefehl (Besitzesschutz), hat sich ergeben: I. Sachverhalt