2. es sei der Kreispräsident Sur Tasna anzuweisen, den am 19. Oktober 2009 erlassenen provisorischen Amtsbefehl zu vollziehen; 3. es sei der Entscheid über die Kostenzuteilung vom 20. November 2009 aufzuheben und die Verfahrenskosten für das Verfahren _ vor dem Kreisamt Sur Tasna der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen; Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin. II. Prozessualer Antrag Seite 4 — 15 Der Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu gewähren.“