E. In ihrer Stellungnahme vom 2. November 2009 liess B. folgende Rechtsbegehren stellen: „1. Es sei das Gesuch des Gesuchstellers vollumfänglich abzuweisen, soweit auf dieses eingetreten wird. 2. Es sei der provisorische Amtsbefehl aufzuheben. 3. Unter vollumfänglicher amtlicher und ausseramtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Gesuchstellers, zuzüglich 7.6% MwSt.“