A. A. als Vermieter und B. als Mieterin unterzeichneten am 19. September 2005 einen Mietvertrag auf den 1. Oktober 2005 betreffend einer 3½ Zimmerwohnung in X.. Gemäss diesem ist der Mieterin unter anderem gestattet, ein Haustier zu halten, wobei für die Haltung von Haustieren auf ein separates Beiblatt verwiesen wird. Ebenfalls am 19. September 2005 unterzeichneten die genannten Parteien die entsprechende Vereinbarung über die Heimtierhaltung, gemäss welcher der Mieterin in Ergänzung zum bestehenden Mietvertrag für die Wohnräume ausdrücklich das Recht zur Haltung der in der Vereinbarung bezeichneten Heimtierart eingeräumt wird.