Seite 4 — 6 aber erleichtert werden (Amédéo Wermelinger, a.a.O., N 42 zur Art. 712p). Es muss demnach zumindest der Versuch der Durchführung einer Versammlung unternommen worden sein, damit eine Bestellung des Verwalters zu Recht durch das Gericht erfolgen kann (Amédéo Wermelinger, a.a.O., N 12 f. zu Art. 712q). In casu wurden jedoch keine diesbezüglichen Anstrengungen unternommen, was vom Rekursgegner denn auch zu Recht nicht vorgebracht wird.