Seite 3 — 6 dieses Traktandum auf unbestimmte Zeit verschoben hat (René Bösch, Basler Kommentar zum ZGB II, 3. Auflage, Basel 2007, N 9 zu Art. 712q mit weiteren Hinweisen). Wird eine Versammlung trotz entsprechendem Begehren eines Stockwerkeigentümers nicht einberufen, so genügt dies für die Entstehung des Individualanspruches. All dies ist zunächst wie eine Prozessvoraussetzung von Amtes wegen zu prüfen.