B. Dagegen reichte X. am 18. November 2009 Rekurs beim Einzelrichter am Kantonsgericht Graubünden ein mit dem Begehren, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei eine neutrale Person als Verwalter einzusetzen. Y. stellte in seiner Vernehmlassung vom 26. Februar 2010 den Antrag auf Abweisung des Rekurses sowie den Eventualantrag, der Treuhänder B., sei als Verwalter einzusetzen. C. Der Kreispräsident liess sich am 24. November vernehmen. In seiner Vernehmlassung verweist er auf die vorliegenden Akten, welche zu den erlassenen Verfügungen geführt haben.