4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'500.― Gerichtsgebühr und Fr. 192.― Schreibgebühr, ingesamt Fr. 1’692.―, gehen zulasten von X. und Y., welche Z. für das Beschwerdeverfahren zusätzlich aussergerichtlich mit Fr. 1'800.― (inkl. MwSt.) zu entschädigen haben.