Seite 8 — 11 Beschwerde von X. und Y. (_) wird abgewiesen. Da die von der Kreispräsidentin im angefochtenen Amtsbefehl angesetzte Frist zur Wiederherstellung des früheren Zustands in der Zwischenzeit abgelaufen ist, ist im Dispositiv dieser Verfügung von Amtes wegen eine neue Vollzugsfrist anzusetzen.