A. Z. ist Eigentümerin und Besitzerin der Parzelle _, Grundbuch A., auf welcher das B. steht. Zugunsten dieser Parzelle ist ein Fuss- und Fahrwegrecht auf der Parzelle _ eingetragen. Miteigentümer und Besitzer der Parzelle _ sind X. und Y.. Das unbeschränkte Fuss- und Fahrwegrecht besteht gemäss Dienstbarkeitsvertrag vom 17. Januar 1962 auf einer Breite von 3 m unter Benützung des bisherigen Trasses.