292 StGB zu verbieten, das Bauvorhaben auf Grundstück Nr. _ gemäss Baugesuch vom 14. Mai 2009 in Angriff zu nehmen. 2. Eventuell sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und zur Neubeurteilung im Sinne von Ziffer 1 vorstehend an das Kreisamt A. zurückzuweisen. 3. Der Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu gewähren und Y. sei superprovisorisch zu verbieten, irgendwelche Bauarbeiten auf seinem Grundstück Nr. _ in Angriff zu nehmen. 4. Alles unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich 7,6% MWST für beide Verfahren zu Lasten von Y..“