Der Restbetrag von Fr. 56.00 ist innert 30 Tagen dem Kreisamt A. zu überweisen. Der Kostenvorschuss über Fr. 1'000.00 des Gesuchgegners wird zurück erstattet. 3. Die Gesuchstellerin hat den Gesuchsgegner ausseramtlich mit Fr. 1'900.00 zu entschädigen. 4. (Mitteilung).“