B. Am 22. März 2009 liess Y. durch die A. Baubehörde ein Bauprojekt betreffend die Parzelle _ publizieren (Neubau Wohnhaus). Mit der Realisierung dieses Bauvorhabens ist vorgesehen, die 15 Parkplätze derart anders anzuordnen, dass drei davon als sog. gefangene Parkfelder ausgerichtet würden (vgl. act. IV/1.6). Unbestritten ist, dass die Parkplätze nach heutiger Anordnung allesamt frei, das heisst einzeln zugänglich, sind.