der X . A G , Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Patrick Benz, Talstrasse 42 D, 7270 Davos Platz, gegen die Verfügung des Kreispräsidenten A. vom 16. September 2009, mitgeteilt am 5. Oktober 2009, in Sachen des Y., Gesuchsgegner und Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Andreas Flütsch, Mattastrasse 21, 7270 Davos Platz, gegen die Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin, betreffend Amtsbefehl (Besitzesschutz), hat sich ergeben: I. Sachverhalt