Gestützt auf ein Gutachten der psychiatrischen Klinik Waldhaus wurde X. mit Präsidialverfügung vom 30. September 2004 vorsorglich die Handlungsfähigkeit entzogen. Obwohl ein zwischenzeitlich eingeholtes Privatgutachten zu einem gegenteiligen Ergebnis kam, ordnete die Vormundschaftsbehörde Maienfeld in der Folge mit Beschluss vom 16./18. Dezember 2004 eine Verwaltungsbeiratschaft für X. an und übertrug dem Beistand in Zusammenarbeit mit X. und B. die Regelung und Verwaltung der Firma G.. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies der Bezirksgerichtsausschuss ab.