lautenden Konti beizulegen und den Vermerk anzubringen, dass die Zahlung mit befreiender Wirkung nur auf diese Konti erfolgen kann. Im Gegenzug wird Y. verpflichtet, die Privataufwändungen von X. zu bezahlen wie Steuerrechnungen, AHV-Beiträge etc. 7. Y. wird gerichtlich verpflichtet, ab dem Geschäftskonto den Betrag von Fr. 5'000.-- als Anwaltskostenvorschuss an X. zu überweisen. 8. Die Kosten des Verfahrens vor Bezirksgerichtspräsidium Landquart, bestehend aus: - Gerichtsgebühren Fr. 637.00 - Schreibgebühren Fr. 308.00