5. X. wird gerichtlich verpflichtet, die gesamte Geschäftskorrespondenz betreffend die Firma G. und weitere bei ihm eingehende, den Betrieb betreffende Korrespondenz, unverzüglich an die Ehefrau Y. weiterzuleiten bzw. an den Sohn B.. X. wird ferner verpflichtet, keinerlei Bezüge ab dem Mietzinskonto der Liegenschaft I. in A. zu tätigen und die gesamte Buchhaltung seiner Ehefrau Y. bzw. dem Sohn Giani zu übergeben. 6. Y. bzw. der Sohn B. werden für berechtigt erklärt, den Rechnungen für Lieferungen der Firma G. Einzahlungsscheine der auf ihren Namen