Das Grundbuchamt Landquart wird gerichtlich angewiesen, die zusätzlich verfügten Grundbuchsperren auf den erwähnten Grundstücken anzumerken. 5. X. wird gerichtlich verpflichtet, die gesamte Geschäftskorrespondenz betreffend die Firma G. und weitere bei ihm eingehende, den Betrieb betreffende Korrespondenz, unverzüglich an die Ehefrau Y. weiterzuleiten bzw. an den Sohn B.. X. wird ferner verpflichtet, keinerlei Bezüge ab dem Mietzinskonto der Liegenschaft I. in A. zu tätigen und die gesamte Buchhaltung seiner Ehefrau Y. bzw. dem Sohn Giani zu übergeben.