Die mit superprovisorischer Verfügung des Bezirksgerichtspräsidenten Landquart vom 14. Juni 2004 angeordnete Anmerkung der Grundbuchsperre wird bestätigt. Sie wird auf folgende Grundstücke ausgedehnt: Im Grundbuch A.: - Grundstück Nr. 247, F.-Strasse, A. (Bauland) - Grundstück Nr. 259, F.-Strasse, A. (Boden, nicht überbaut). Das Grundbuchamt Landquart wird gerichtlich angewiesen, die zusätzlich verfügten Grundbuchsperren auf den erwähnten Grundstücken anzumerken.