D. Am 1. März 2007 instanzierte Y. beim Kreispräsidenten Maienfeld als Vermittler die Ehescheidungsklage. Noch vor Durchführung der Sühneverhandlung unterzeichneten die Parteien am 20. März 2007 einen gemeinsamen Scheidungsantrag, woraufhin der Kreispräsident Maienfeld gleichentags die Akten dem Bezirksgerichtspräsidenten Landquart zur weiteren Erledigung überwies. Anlässlich der gemeinsamen und getrennten Anhörungen vom 1. Mai 2007 bestätigten beide Ehegatten ihren Scheidungswillen.