C. Mit Eingabe vom 10. Juni 2004 gelangte Y. erneut an das Bezirksgerichtspräsidium Landquart mit dem Begehren um Erlass superprovisorischer Eheschutzmassnahmen. Mit Verfügung vom 14. Juni 2004 ordnete der Bezirksgerichtspräsident Landquart superprovisorisch eine Grundbuchsperre über mehrere im Eigentum von X. stehende Liegenschaften in A. und E. an.