I. Da die Y. den bestehenden Weg zu Lasten der Parzelle Nr. 2 erweitern wollte und zu diesem Zweck das Eigentum an einem Teil der Parzelle Nr. 1 beanspruchte, unterbreitete sie X. mit Schreiben vom 16. September 2009 ein Vergleichsangebot. Dieses beinhaltete den Kauf der für die Erweiterung des Weges benötigten Fläche. Als Kaufpreis offerierte die Y. einen Betrag von Fr. 1'608.--. Als Alternative wurde X. zudem ein Landabtausch angeboten. Abschliessend wies die Y. X. darauf hin, dass es sich bei den beiden Angeboten um den letzten Versuch handle, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen.