Wird auf die Einleitung des ordentlichen Gerichtsverfahrens verzichtet, wird das Amtsverbotsgesuch abgewiesen. 4. Die Kosten des Verfahrens betragen Fr. 1'200.-- inklusive Schreibgebühr und gehen im Umfang von Fr. 600.-- zu Lasten von X. und zu je Fr. 200.-- zu Lasten des Kantons Graubünden, der C. und des B.. Eine aussergerichtliche Entschädigung wird nicht zugesprochen. 5. (Rechtsmittel). 6. (Mitteilung).“ E. Mit Schreiben vom 19. Juni 2009 teilte X. dem Kreisamt Z. mit, das Amtsverbotsgesuch werde zurückgezogen.